Prepaid Kreditkarte kündigen

Der Kreditkartenvertrag zu einer Prepaid Kreditkarte kann wie bei einer herkömmlichen Kreditkarte auch praktisch jederzeit gekündigt werden. Will man die Karte abstoeßn, weil man sie nicht mehr benötigt oder schlichtweg eine bessere gefunden hat, dann reicht es aus, ein kurzes Kündigungsschreiben aufzusetzen, das zu unterschreiben und mit der Kreditkarte an die Bank einzuschicken.

Laut Zahlungsdiensterichtline muss ein Kreditkartenvertrag mit einer maximalen Frist von einem Monat kündbar sein. Deshalb kann man die Karten aus unserer Sicht jederzeit kündigen und braucht keine „Sperrfrist“ einzuhalten.

Kreditkarte entwertet zurückgeben

Die Kreditkarte muss entwertet werden. Das macht man auf sicherem Weg mit einer Schere, indem die Kreditkarte mind. in zwei Teile zerschnitten wird. Natürlich sollte man den Magnetstreifen mit durchschneiden und ebenso den EMV-Chip zerkratzen, zerschneiden oder mit einem Bürolocher durchlochen.

Vorhandenes Guthaben bei der Kreditkartenkündigung

Hat man die Möglichkeit, das Guthaben von der Kreditkarte abzuziehen bzw. auf das eigene Girokonto überweisen zu lassen, dann sollte man das gleich vor der Kündigung tun. Ansonsten bittet man im Kündigungsschreiben darum, das vorhandene Guthaben auf das Konto zu überweisen. Nicht zu vergessen ist dabei, auch die Kontonummer und Bankleitzahl (bzw. SEPA / BIC) anzugeben.

An wen ist die Kündigung zu richten?

Gekündigt werden muss bei der Bank bzw. dem Kartenherausgeber! Die Anschrift finden Sie zumeist auf der Webseite der Kreditkarte, auf der Kreditkartenabrechnung, auf dem Kreditkartenvertrag oder im Anschreiben der Bank, als Ihnen die Kreditkarte ausgehändigt wurde. Egal ob es eine Visa oder eine Mastercard Prepaid Kreditkarte ist: Die Kündigung ist in keinem Fall an Visa oder Mastercard zu richten, da diese Kartenverbände selbst keine Karten ausstellen – sondern nur lizenzierte Banken und Kartenherausgeber!